Privat versicherte Patienten
Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Gerne senden wir Ihnen für unsere Leistungen auf Wunsch einen detaillierten Kostenvoranschlag zu, wenn Sie sich im Vorfeld bezüglich der Kostenerstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle, Postbeamtenkrankenkasse (PbeaKK), Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) oder einem anderen Leistungsträger erkundigen möchten.
Patienten mit Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall (BG-Fall)
Wir verfügen über eine Genehmigung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die Durchführung und Abrechnung von kernspintomographischen (MRT) und computertomographischen (CT) Untersuchungen. Mit einer Überweisung von Ihrem Durchgangsarzt (D-Arzt) können wir die angeordnete Untersuchung kurzfristig durchführen. Die Abrechnung der ärztlichen Behandlung erfolgt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG).
Selbstzahler und gesetzlich versicherte Patienten
Wir rechnen nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab. Sie können unsere Leistungen jedoch als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Auch hier erstellen wir für Sie gerne einen detaillierten Kostenvoranschlag und besprechen mit Ihnen auf Wunsch auch individuelle Zahlungsmodalitäten.